Die neue Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist am
22. September 2011 endlich in Kraft getreten, worüber wir uns sehr freuen.
Die neue Verordnung löst die bislang geltende - jedoch sehr veraltete - BITV ab und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.
Die BITV 2.0 soll garantieren, dass Menschen mit Behinderungen die Informationen aller öffentlichen Internetauftritte und -angebote der Institutionen der Bundesverwaltung grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können.
Die neue Verordnung sieht gegenüber der alten BITV u.a. vor, dass die Bundesbehörden Informationen für gehörlose und hörbehinderte sowie lern- und geistig behinderte Menschen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Dies sollen insbesondere Informationen sein
Die gesamte BITV 2.0 kann auf dem Informationsportal des BMAS "einfach teilhaben" nachgelesen werden.
Die BITV 2.0 trägt zur Umsetzung des Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonventionen bei. Dieser fordert, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben müssen.
Siehe auch Pressemitteilung des BMAS vom 22. September 2011.