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Barrierefrei per Gesetz

Barrierefreiheit wird schon im Grundgesetz gefordert, nämlich in Artikel 3, Absatz 3:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"

Auch im Erlass zur "Gleichstellung behinderter Menschen" (BGG), dem so genannten "Antidiskriminierungsgesetz" wird Barrierefreiheit thematisiert. Die zentrale Forderung des BGG ist die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an allen Lebensbereichen. Dies wird im § 4 BGG wie folgt definiert:

"Barrierefrei sind (…) Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

In den folgenden Abschnitten werden deutsche und internationale Richtlinien, die die Grundsätze der Barrierefreiheit definieren und regeln, ausführliche vorgestellt: