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Barrierefrei ganz klar im Vorteil

Der Gesetzgeber nimmt mit der BITV lediglich die Einrichtungen der Bundesverwaltung in die Pflicht. Für andere öffentliche Institutionen, Unternehmen oder Privatleute wird die barrierefreie Gestaltung von Webseiten lediglich empfohlen.

Oftmals stehen diese dem Sachverhalt eher verhalten und skeptisch gegenüber. Die meisten Einwände und Vorurteile stellen sich jedoch bei näherer Betrachtung als unberechtigt heraus.

Die Vorteile einer barrierefreien Webseite sind sowohl für den Unternehmer als auch für jeden Nutzer überaus vielfältig. Sie bieten unabhängig von möglichen zukünftigen, gesetzlichen Regelungen handfeste Argumente für eine barrierefreie Umgestaltung.

Zu den: