Damit die Inhalte von Webseiten wirklich gelesen werden, müssen sie einfach und übersichtlich sein. Fremdwörter, lange Absätze und ausschweifende Erzählungen sollen vermieden werden. Für die Barrierefreiheit müssen noch einige weitere Punkte beachtet werden.
Die bestehenden Inhalte müssen auf ihre Lesbarkeit und Einfachheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Bei der Überarbeitung der Inhalte sollten die Autoren eine kurze, ein bis zwei Sätze lange Zusammenfassung jeder Seite erstellen. Diese werden für die "versteckten" Beschreibungen, die so genannten Metadaten benötigt. Die Zusammenfassung kann zusätzlich auch an den Anfang jeder Seite gestellt werden, um den Nutzern einen kurzen Überblick über die Inhalte zu bieten. Dies empfiehlt die BITV als freiwillige Optimierung.
Der §11 des Behindertengleichstellungsgesetzes regelt, dass Träger öffentlicher Gewalt, die Aufgaben des Bundes ausführen, ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, technisch so gestalten müssen, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
Ämter und Behörden des Bundes müssen ihre Internetseiten und Computerprogramme so machen, dass sie von behinderten Menschen gut genutzt werden können. Das heißt: Die Internetseiten des Bundes müssen behindertengerecht sein. Das steht in Paragraph 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Bei sehr komplexen Inhalten können auch zwei Textversionen, eine "leichte" Version und eine Schriftsprachenversion, angeboten werden. Ein Beispiel dafür ist die Seite von "Aktion Mensch" zu der Ausstellung "Der (im)perfekte Mensch". Sie finden Sie unter diesem Link: http://www.imperfekt.de/ausstellung.html
Die Formatierung des Inhalts erfolgt am besten auf Basis einer Musterseite. Darin sind die maximale Länge der Abschnitte, einheitliche Aufzählungsformen, die Menge der Zwischenüberschriften und weitere Formatierungen beispielhaft festgelegt. Die einheitliche Gestaltung von Texten und Inhalten durch alle beteiligten Autoren wird dadurch gewährleistet.
Bei der Festlegung der Formatierung sollten Grafiker und Programmierer in die Planung mit einbezogen werden. Der Grafiker legt dabei die visuellen Faktoren fest, zum Beispiel das Layout der Aufzählungspunkte oder der Infokästen. Diese Vorgaben übernimmt der Programmierer in das Stylesheet auf dessen Basis er Autoren die zu verwendenden Formatierungen und deren Einsatz erklärt.
Für eine bessere Verständlichkeit der Texte und um auch Nutzern von Vorlese-Programmen den Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen, müssen einzelne Textelemente entsprechend im HTML -Code gekennzeichnet werden: