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In der Programmierung

Bei der Gestaltung barrierefreier Internetauftritte sollten die Richtlinien der BITV beachtet werden. Die BITV ist in die Priorität I und Priorität II unterteilt. Die Umsetzung der unter Priorität I geforderten Punkte ist für die Behörden des Bundes Pflicht. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sollten zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.

Im Folgenden finden Sie konkrete, programmiertechnische Beispiele für eine barrierefreie Umsetzung: